Gewerbe anmelden in Jüchen
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig
- regelmäßig
- entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen." (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung)"
Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich.
Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen. Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Für eine Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung entstehen abhängig von der Rechtsform Gebühren zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro.
Falls es bei juristischen Personen mehr als einen gesetzlichen Vertreter gibt, entstehen pro weiteren Vertreter zusätzliche Gebühren von 13.00 Euro.
Das benötigte Formular finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gewerbewesen, Sicherheit und Ordnung".
Weitere Informationen erhalten Sie beim Gewerbeamt der Stadt Jüchen.